Vorstösse
Interpellation FDP-Fraktion:
«Kosten für den Kanton bei Annahme der KOSA-Initiative
Am 24. September 2006 findet die eidgenössische Abstimmung über die KOSA-Initiative statt ( Nationalbankgewinne für die AHV ). Diese Initiative zielt auf eine neue Verwendung der ordentlichen Nationalbankgewinne ab. Neu sollen vom Gewinn künftig nur noch maximal eine Milliarde Franken an die Kantone fliessen (bisher Zwei-Drittel des ausgeschütteten Gewinns). Der Rest des Gewinns soll an den AHV-Fonds ausgeschüttet werden.
Gemäss der gegenwärtigen Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB, welche bis 2012 grundsätzlich Gültigkeit hat, wird eine jährliche Gewinnausschüttung von 2,5 Mrd. Franken garantiert. Dies bedeutet, dass die Kantone gemäss dem derzeitigen verfassungsmässigen Verteilschlüssel bis 2012 mindestens 1,67 Mrd. Franken erhalten. Bei einer Annahme der KOSA-Initiative wäre aber diese Gewinnausschüttung nicht mehr möglich. Verlierer bei einer Annahme dieser Initiative sind neben dem Bund, welcher neu leer ausgehen soll, eindeutig auch die Kantone.
Wir bitten deshalb die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Einnahmen aus den Nationalbankgewinnen sind in unserem Kanton im Finanzplan eingestellt?
- Um wie viel würden sich bei einer Annahme der KOSA-Initiative die Einnahmen für den Kanton St.Gallen reduzieren (bis 2012)?
- Wie würde die Regierung die entsprechenden Mindereinnahmen refinanzieren?»
6. Juni 2006 FPD-Fraktion
Motion Huser-Wagen (55 Mitunterzeichnende):
«Berücksichtigung von Lehrstellen bei der öffentlichen Vergabe
Regelmässig werden gegen den Schluss eines Schuljahrs von politischer Seite Forderungen nach mehr Lehrstellen in der Wirtschaft laut. So appellierte auch der Vorsteher des Volkswirt- schaftsdepartements an die Unternehmer, mehr Lehrstellen und Praktikumsplätze für junge Stellensuchende zu schaffen.
Die Ausbildung von jungen Berufsleuten, vor allem in KMU, ist mit zunehmendem Aufwand und erhebliche Kosten für die Unternehmen verbunden. Daher sind Anreize wichtig. Der Kanton könnte im Submissionsrecht solche schaffen. Die vom Baudepartement veröffentlichte Verga- bestatistik 2005 zeigt nämlich auf, dass die Vergaben im Einladungsverfahren und im freihän- digen Verfahren sowohl nach ihrer Anzahl wie auch gemessen am gesamten Vergabevolumen (76 Mio. Franken von 150 Mio. Franken) einen grossen, zum Teil den überwiegenden Teil der Vergaben ausmachen. In diesen beiden Vergabearten sind die Vergabestellen im Unter- schied zum offenen und selektiven Verfahren in der Auswahl der Anbieter weitgehend frei.
Die Kantone Zürich und Graubünden haben ihre Gesetzgebung bereits entsprechend ergänzt und wenden die Lehrlingsausbildung als Auswahl- und sogar als Zuschlagskriterium bereits an. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel darf damit selbstverständlich nicht ausgehebelt werden. Das Verwaltungsgericht Zürich hat in verschiedenen Entscheiden Leitlinien und Grenzen für die konkrete Umsetzung definiert.
Die Regierung wird eingeladen die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass im frei- händigen Verfahren und im Einladungsverfahren bei der Auswahl nach Möglichkeit Anbietende zu berücksichtigen sind, welche Lehrstellen in einem für die Branche und die Betriebsgrösse angemessenen Umfang anbieten sowie zu prüfen, ob und wie weit Lehrstellen in den Katalog möglicher Zuschlagskriterien aufgenommen werden können.»
4. April 2006
Huser-Wagen Ammann-Rüthi, Bärlocher-Bütschwil, Bruderer-St.Gallen, Brühwiler-Oberbüren, Bürgi- St.Gallen, Deubelbeiss-Rorschach, Dietsche-Kriessern, Domeisen-Rapperswil, Eggenberger- Hinterforst, Etter-Buchs, Eugster-Wil, Frei-Diepoldsau, Frei Gschwend-Jona, Gächter-Berneck, Grämiger-Bronschhofen, Güntensperger-Dreien, Güntzel-St.Gallen, Hager-Uznach, Hagmann- St.Gallen, Häne-Kirchberg, Hug-Muolen, Jud-Schmerikon, Keller-Jona, Klee-Berneck, Kobelt- Marbach, Kühne-Flawil, Lüdi-Flawil, Lusti-Niederuzwil, Mächler-Zuzwil, Mathis-Mels, Meier- Ernetschwil, Müller-Waldkirch, Pfäffli-Rheineck, Rehle-Walenstadt, Richener-Oberuzwil, Richle- St.Gallen, Riederer-Valens, Roth-Amden, Rüegg-Rüeterswil, Rutz-Bazenheid, Schläpfer- Wattwil, Schlegel-Goldach, Schlegel-Grabs, Schneider-Rüthi, Solenthaler-St.Gallen, Spiess- Jona, Stadler-Bazenheid, Stump-Engelburg, Trunz-Oberuzwil, Widmer-Wittenbach, Wild-Wald, Wittenwiler-Krummenau, Würth-Jona, Zeller-Flawil, Zuberbühler-Uetliburg
Interpellation Hartmann-Rorschach/Eugster-Wil/Fässler-St. Gallen/Straub-St. Gallen/Büeler-Flawil
«Ausbildung von Hausärztinnen und Hausärzten im Kanton St.Gallen
105 Mitunterzeichnende
Im Kanton St.Gallen wird in wenigen Jahren ein Mangel an Hausärztinnen und -ärzten erwartet, wodurch eine Qualitätsverschlechterung in der Grundversorgung und in der ärztlichen Notfallversorgung zu befürchten ist. Dies lässt sich verhindern, wenn rasch ein Konzept umge- setzt wird, mit welchem Medizinstudentinnen und -studenten sowie Assistenzärztinnen und - ärzte für die Hausarztmedizin motiviert werden können. Mit dem Einbezug der Hausarztmedizin in die Weiterbildung können zudem die St.Galler Spitäler als innovative, interdisziplinäre und der Qualität der ärztlichen Versorgung verpflichtete Institutionen positioniert werden. Dadurch sollen in der Weiterbildung vermehrt auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz so- wohl in der Spital- wie in der Hausarztmedizin berücksichtigt werden.
Ein Konzept mit dieser Zielsetzung wurde von Hausärztinnen und Hausärzten sowie von Ver- tretern der kantonalen Spitäler erarbeitet und umfasst die folgenden vier Punkte:
- Praktika in Hausarztpraxen für Studentinnen und Studenten
- Weiterbildungsgang (= Curriculum) in Spitälern und Arztpraxen im Kanton St.Gallen für junge Assistenzärztinnen und -ärzte mit dem Ziel, in der Grundversorgung im Kanton St.Gallen tätig zu sein
- Praxisassistenzen in Hausarztpraxen für Assistenzärztinnen und -ärzte
- Supervision und Weiterbildungsbegleitung durch ein Tutorenteam unter Leitung eines erfahrenen Hausarztes
- Ist die Regierung bereit, zur raschen Umsetzung eines Konzepts Hand zu bieten, das Studentinnen und Studenten sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzte für die Hausarztmedizin motivieren soll und eine ausreichende Zahl an Grundversorgerinnen und Grund- versorgern garantieren kann?
- Kann ein solches Konzept mit den bestehenden Stellen an den St.Galler Spitälern geschaffen werden? Falls nein: wie viele zusätzliche Stellen erachtet die Regierung dafür als notwendig?
- Wie hoch werden die zusätzlich im Budget vorzusehenden, jährlich wiederkehrenden Kosten für ein solches Konzept sein?
- Teilt die Regierung die Auffassung, dass ein solches Konzept im Laufe des Jahres 2007 umgesetzt werden sollte?»
26. September 2006
Hartmann-Rorschach
Eugster-Wil
Fässler-St.Gallen
Straub-St.Gallen
Büeler-Flawil
Postulat FDP-Fraktion:
«Entwicklung und Auswirkungen von E-Government
Im November 2005 teilte die Regierung mit, dass sie mit allen 89 Gemeinden eine Rahmen- vereinbarung zum Thema E-Government ratifiziert habe. Diese Vereinbarung solle nach der Verlautbarung die Modalitäten regeln, nach denen Kanton und Gemeinden im Bereich E- Government inskünftig kooperieren wollen. In verschiedenen Kantonen wird sodann derzeit die Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen getestet (E- Voting).
E-Government gehört bald verstärkt zum Alltag. Es hat aber auch weit reichende Folgen. So plant die Regierung in den nächsten Jahren gemäss derselben Mitteilung etwa aus sich ab- zeichnenden Bedürfnissen die Identitätsprüfung von Bürgern und Unternehmen, den einfache- ren und sichereren sowie orts- und zeitunabhängigen Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltungsstellen (inkl. Einführung der digitalen Signatur), die Harmonisierung von Registern sowie die Schaffung von Grundlagen für einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Verwaltungsstellen sowie zwischen diesen und den Bürgern beziehungsweise Unternehmen. Weiter sollen Online-Schalter des Kantons (z.B. Ausländeramt, Handelsregisteramt, Steueramt, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt) sowie der Gemeinden optimiert und ausgebaut werden. Bewilligungen und Patente bei Gemeinden und kantonalen Stellen sollen einfacher elektronisch beantragt und abgewickelt werden können, ebenso An- und Abmeldung bei einem Wohnortswechsel oder Umzug. Auch Abstimmungen und Wahlen sollen elektronisch durch- führbar werden.
Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat über die Entwicklung und die Auswirkungen von E-Government in der Staats- und den Gemeindeverwaltungen Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Antrag zu stellen und dabei die folgenden Fragen zu beantworten:
- Hat der Kanton eine E-Government-Strategie?
- Welches ist der momentane und welches der absehbare Einsatzbereich von E-Government und welches sind für die Regierung die wichtigsten Bedürfnisse?
- Wie sind die Zuständigkeiten im Bereich E-Government geregelt?
- Wer definiert und steuert heute die Bedürfnisse im Bereich E-Government?
- Existiert eine Kosten- und Wirkungskontrolle und wie erfolgt sie?
- Welche Konsequenzen auf die Erfüllung der staatlichen Tätigkeit hat der zeitunabhängige Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltungsstellen?
- Sind durch den vermehrten Einsatz von Informatik Kosteneinsparungen im Personal- und Sachbereich beabsichtigt?
- Wie gestaltet sich die Entwicklung im Bereiche E-Voting und wo sind dabei Nutzen und Gefahren?
- Wie ist der Zugang für jene Bürger und Bewohner, die sich der Mittel von E-Government nicht bedienen können oder wollen?
- Wie stellt die Regierung künftig gegenüber dem Kantonsrat die Transparenz im Bereich E- Government sicher (derzeitige und künftige Bedürfnisse, Kosten- und Wirkungskontrolle, Chancen und Risiken)?»
21. Februar 2006 FDP-Fraktion




